Beratungskalender der Ernst- Pinkert- Schule Leipzig
- In jedem Schuljahr findet im Zeitraum November bis Januar ein Eltern-, Kind-, Klassenleitergespräch über die Lernentwicklung des Schülers statt. Es ist im Einzelfall zu entscheiden, ob der Schüler daran teilnimmt. – Verantwortlich sind die Klassenleiter/ Fachlehrer können hinzugezogen werden.
- In Klasse 2 findet eine Informationsveranstaltung zum Feststellungsverfahren LRS statt. Diese wird zentral für alle 2. Klassen, im September vor den Klassenelternabenden durchgeführt. – Verantwortlich sind die Beratungslehrerin und die LRS- Verantwortliche.
- Weitere Beratungsgespräche finden bei Verdacht auf eine LRS in persönlichen Gesprächen statt. – Verantwortlich sind die Klassenleiter.
- In Klasse 3 startet die Bildungsberatung zur Schullaufbahn nach Klasse 4. Im November findet eine Informationsveranstaltung zu den verschiedenen Bildungswegen in Sachsen statt. Es werden Vertreter der Oberschulen, Gymnasien und eventuell Berufsschulen eingeladen. – Verantwortlich ist die Beratungslehrerin.
- In Klasse 3 werden gezielte Beratungsgespräche zur Schullaufbahn ab Klasse 5 angeboten. Es werden Zielvereinbarungen getroffen und Hinweise zur Förderung gegeben. – Verantwortlich sind die Klassenleiter Kl. 3 und die Fachlehrer.
- In Klasse 4 wird im Zeitraum November bis Januar ein 2. Beratungsgespräch zur Schullaufbahn durchgeführt. Es wird die Lernentwicklung des Schülers eingeschätzt und Prognosen für die weitere Lernentwicklung aufgestellt. – Verantwortlich sind die Klassenleiter und die Fachlehrer.
- Jedes Jahr werden Beratungsgespräche bereits zur Schulanmeldung mit Eltern der zukünftigen Schulanfänger durchgeführt. Je nach Bedarf werden weitere Beratungsgespräche zu Entwicklungsbesonderheiten bis zum Mai des jeweiligen Vorschuljahres angeboten. – Verantwortlich sind die Schulleiterin und die Beratungslehrerin.
- Beratungsgespräche können in Einzelfällen jederzeit im Laufe eines Schuljahres durchgeführt werden. Dazu kann man sich mit der Beratungslehrerin der Schule in Verbindung setzen und einen persönlichen Gesprächstermin ausmachen. Die Beratungslehrerin unterliegt dabei der Schweigepflicht. Inhalte können sein:- Schullaufbahnberatung, – Lern- oder Verhaltensauffälligkeiten, – Entwicklungsbesonderheiten.
- Die Klassenleiter, die Schulleiterin und auch die Schulsozialarbeiterin stehen ebenso, bei Bedarf, für Beratungsgespräche zur Verfügung. Dazu kann man jederzeit einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren.