Wir bilden, fördern und erziehen individuell

Fehlen des Kindes

Wenn ihr Kind aus Krankheitsgründen oder sonstigen wichtigen Anlässen fehlt, sind sie, aus Gründen der Sicherheit für Ihr Kind, verpflichtet, uns am 1. Tag bis spätestens 8. 45 Uhr darüber zu unterrichten. Sie können uns ab 7.30 Uhr telefonisch erreichen. Ebenso gibt es einen Anrufbeantworter oder ein Telefax. Innerhalb von 3 Werktagen muss eine schriftliche Entschuldigung für das Fehlen ihres Kindes vorliegen. Sie können diese gern im Sekretariat der Schule abgeben.