Auswahlkriterien der Ernst-Pinkert-Schule, Grundschule der Stadt Leipzig für die Schulaufnahme zum Schuljahr 2025/ 2026
Liebe Eltern!
wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Schule. Für die Anmeldung an unserer Schule beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise.
Unsere Schule liegt derzeit zusammen mit der 74.Schule, Grundschule der Stadt Leipzig in einem gemeinsamen Schulbezirk. Im gemeinsamen Schulbezirk entscheiden die Eltern, an welcher der dem Schulbezirk zugeordneten Grundschulen Sie Ihr Kind anmelden. Die Anmeldung an unserer Schule stellt keine Aufnahmegarantie dar. Über die Aufnahme von Schülern im gemeinsamen Schulbezirk an einer bestimmten Schule entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der an der Schule verfügbaren Kapazität. Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen die vorhandene Kapazität, wird eine Auswahl unter den angemeldeten Kindern anhand von festgelegten Kriterien getroffen:
- Schüler, deren Geschwister zum Zeitpunkt der Einschulung unsere Schule besuchen.
- eng umgrenzte Härtefälle
- Länge des sicheren Schulweges
- a) aa) Ermittlung der Schüler, bei denen keine andere Schule im Schulbezirk näher am Hauptwohnsitz des Schülers als unsere Schule liegt. Entscheidend ist dabei der kürzeste Fußweg gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig. Diese werden vorrangig aufgenommen.
- bb) Sollten mehr Schüler, für die dieses Kriterium zutrifft, als Plätze vorhanden sein: Ermittlung des kürzesten Fußwegs vom Hauptwohnsitz zur nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig. Vergleich der beiden Schulwege und Ermittlung des Differenzbetrags (Umweg). Vorrangige Aufnahme der Schüler, deren Umweg zu der nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk am längsten wäre.
- b) Vergabe der übrigen Plätze an die Schüler, für die Nr. 3 a) nicht zutrifft, mit dem kürzesten Fußweg vom ihrem Hauptwohnsitz zu unserer Schule gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig.
Bei Gleichrangigkeit entscheidet das Los.
Bitte beachten Sie, dass Aspekte wie das pädagogische Konzept der Schule, Kooperationsvereinbarungen mit Kindergärten u.ä. bei der Auswahl der Schüler keine Rolle spielen.
Kann eine Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule nicht erfolgen, werden Ihre Anmeldeunterlagen an die nächste aufnahmefähige Schule im gemeinsamen Schulbezirk weitergeleitet.
Die Entscheidung über die Aufnahme Ihres Kindes an einer Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk erhalten Sie voraussichtlich am 16.05.2025.
Winnie Heine
Schulleiterin